Die Energiewende, also der Wechsel von fossilen Energieträgern und Kernenergie zu erneuerbaren Energien, ist als umweltpolitische Aufgabe in vollem Gange. Der antreibende Gedanke dahinter ist, mit einer nachhaltigen Energieversorgung die ökologischen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Probleme zu minimieren.

Gleichzeitig sollen Ressourcen geschont werden. Bei einem Blockheizkraftwerk ist dies der Fall. Eine Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung nutzt einen Brennstoff doppelt: Gleichzeitig werden dadurch Strom und Wärme produziert. Aufgrund ihrer Effizienz und ihrer Umweltverträglichkeit werden Blockheizkraftwerke deswegen auf Bundes- und Landesebene gefördert. Zu den Förderprogrammen zählen der KWK-Zuschlag, die Förderung des BAFA sowie der KfW und eventuelle staatliche Steuervergünstigungen. Lesen Sie nachstehend mehr über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse.

1. Die KWK-Förderung

Der KWK-Zuschlag basiert auf der nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) bestehenden Verpflichtung der Netzbetreiber, ein Blockheizkraftwerk an das Stromnetz anzuschließen und den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom mit dem KWK-Zuschlag zu vergüten. Bedingung für den Zuschlag ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das BAFA. Seit 01.01.2017 wird das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung staatlich fest bezuschusst. Abhängig davon, ob der produzierte Strom selbst verwendet wird, erfolgt der KWK-Zuschlag mit 4 Cent pro Kilowattstunde und der überschüssige Strom, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhält einen staatlichen Zuschuss von 8 Cent pro Kilowattstunde. Dies gilt für 60.000 Vollbenutzungsstunden oder alternativ als Einmalzuschuss für KWK-Anlagen bis einschließlich 2 Kilowatt.

2. Die BHKW-Förderung des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet das Programm zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt.Bafa Logo

Die Förderung zollt einmal der Effizienz und Umweltfreundlichkeit von Blockheizkraftwerken, da die Anlagen sowohl Wärme als auch Strom erzeugen und zudem die CO2-Emission senken. Andererseits zielt sie mit zusätzlichen Impulsen darauf ab, insbesondere für kleinere KWK-Anlagen den Impuls für Immobilienbesitzer zu setzen, die umweltbewussten und energieeffizienten Heizungsanlagen zukunftsorientiert in Ein- bis Zweifamilienhäuser installieren zu lassen. Die BAFA-Förderung sieht einen einmaligen Investitionszuschuss vor, der gestaffelt ist nach der elektrischen Leistung der KWK-Anlage.Die BAFA-Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört, dass die betreffende Anlage nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegt, dass sie in der Liste der förderfähigen Anlagen enthalten ist und den Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie ebenso genügt wie den Effizienzvorgaben.

3. KfW-Förderung – Programm 433

Die Förderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist vorgesehen für Mikro- und Nano-KWK-Anlagen
in vom Eigentümer selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
KfW Logo

Berücksichtigung bei der Förderung findet der Einbau von stationären Heizungssystemen mit Brennstoffzellentechnologie mit einer elektrischen Leistung von mind. Pel = 0,25 kWel bis max. Pel = 5,0 kWel in Neubauten oder bestehenden Wohngebäuden.

Das förderfähige Brennstoffzellenheizungssystem sollte folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Anlage ist in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden.
  • Der hydraulische Abgleich und die Dämmung der Rohrleitungen erfolgen gemäß EnEV.
  • Die Anlage ist durch ein Fachunternehmen einzubauen.
  • Die Anlage weist einen Gesamtwirkungsgrad ŋ ≥ 0,82 und elektrischer Wirkungsgrad ŋel ≥ 0,32
    nach.
  • Vom Besitzer der Anlage ist ein Vollwartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit über 10 Jahre abzuschließen,
    der ŋel ≥ 0,26 gewährleistet.

Zu den förderfähigen Kosten zählen der Einbau der Brennstoffzellenheizungsanlage, die fest vereinbarten Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahren, sowie die Kosten für die Leistungen des Energieeffizienz-Experten.

Der Zuschuss der Förderung bezieht sich auf bis zu 40% der förderfähigen Kosten. Diese betragen maximal 28.200 Euro je Brennstoffzelle. Der Förder-Festbetrag seitens KfW ist 5.700 Euro und dazu ein leistungsabhängiger Betrag von 450 Euro je angefangener 100 W el.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein umfangreiches Beratungsgespräch mit uns. Gerne erklären wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der BHKW-Förderung und weiteren Zuschüssen, wie steuerliche Förderungen oder auch bundesländerabhängige Fördersummen für Mikro- und Nano-KWK-Anlagen in Ein- bis Zweifamilienhäuser. Vorab können Sie auf unserer Website mit unserem BHKW-Rechner ermitteln, welches Sparpotenzial Sie erwartet, wenn Sie auf eine Strom erzeugende Heizung umrüsten.