Gerne bringen wir die E-Mobilität in Ihrem Haus durch die Installation einer geeigneten Wallbox nach vorne. Wir bieten verschiedene Modelle von E-Ladesäulen an.

Jetzt von bundesweiten Förderungen profitieren!

durch die Förderprogramme der KFW.

Förderung für Privatkunden: KFW 440

Am 24. November 2020 startete das neue KfW-Förderprodukt „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (440), das den Kauf und die Installation von Wallboxen im privaten Bereich mit einem Betrag von 900 € pauschal bezuschusst.

Seit dem 27.10. ist die KfW Förderung „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)“ ausgeschöpft. Nach 800 Millionen Euro und knapp 900.000 geförderten Ladepunkten ist offiziell keine erneute Aufstockung geplant.
Die bereitgestellten finanziellen Mittel sind – zumindest vorerst – ausgeschöpft. Es können somit keine neuen Anträge mehr gestellt werden, bereits gestellte Anträge sind nicht davon betroffen.


Förderung für Gewerbekunden oder Kommunen: KFW 441 / 439

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Welche (technischen) Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Strom muss zu 100% erneuerbar sein
  • Maximale Ladeleistung je Ladepunkt 22kW (AC-Lader keine DC-Lader)
  • Anforderung an die Wallbox/Ladesäule:
    3-phasiger Anschluss, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle muss vorhanden sein, sie muss updatebar sein um zukünftigen Anforderungen des SMGW zu genügen, je nach Nutzung sind MID- und M&E-Anforderungen zu beachten.

Wie viel Zuschuss gibt es?

  • Die Fördersumme deckt bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben (Wallbox + elektrischer Anschluss + notwendige Nebenarbeiten), pro Ladepunkt allerdings maximal 900€.
  • Maximale Fördersumme für Unternehmen 45.000€ pro Standort, bei Kommunen ohne Begrenzung.

Förderungen des Landes NRW

Zuschüsse für Speicher wurden zum 01.04.2022 beendet und durch die neue Förderung ersetzt:
 
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Privathaushalte erhalten 1.000 Euro (Öko-Stromtarif notwendig) bzw. 1.500 Euro (in Kombination mit PV-Anlage) pro Ladepunkt. Gemeinden und Gewerbe können ebenfalls Förderungen erhalten.
 
 
Wer kann den Antrag stellen?
  • Natürliche Personen als Privatpersonen, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts 
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
 

Was wird gefördert?

  1. Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  2. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.

 

Wie viel Förderung gibt es?

Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur

Ladepunkte < 50 Kilowatt:

natürliche Personen als Privatpersonen, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

  • 1.500 Euro je Ladepunkt nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden EE-Anlage

oder

  • 1.000 Euro je Ladepunkt für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben wird.

Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt:

natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts 

  • 200 Euro je Kilowatt Ladeleistung (nur in Verbindung mit einem Grünstromvertrag; keine neu zu errichtende Erneuerbare-Energie-Anlage notwendig)

oder

  • 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung für Ladepunkte, wenn die Ladeinfrastruktur zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Die Stromerzeugungsanlage muss dazu eine Nennleistung von mindestens 0,2 Kilowatt je Kilowatt Ladeleistung aufweisen.

Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

  • 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung für Ladepunkte mit mindestens 50 Kilowatt 
  • Die Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.

Öffentliche Ladeinfrastruktur

Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts 

Ladepunkte < 50 Kilowatt

  • 1.500 Euro je Ladepunkt mit einer Ladeleistung kleiner 50 Kilowatt

Ladepunkte ≥ 50 Kilowatt

  • 250 Euro pro Kilowatt

Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt. 

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
  3. Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an? 
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres.emob@bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres.emob@bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  4. Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  5. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  6. Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  7. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.